Wir hoffen natürlich alle sehr, dass wir im Herbst die Meisterschaftsspiele vor Zuschauern austragen können. Mit den dafür geltenden Richtlinien dürften Sie bestens vertraut sein. Der Ordnung halber möchte ich darauf hinweisen, dass der Meisterschaftsspielbetrieb in jedem Fall stattfindet, sofern er vom Gesetzgeber genehmigt ist und auch, wenn vom Gesetzgeber oder den örtlich zuständigen Behörden keine Zuschauer zugelassen sind, oder eine Zuschauerbegrenzung verfügt wird. Diese Regelung ist für die gesamte Saison 2021/22 bindend.
Meisterschaftsspiele finden unabhängig vom Inzidenzwert zum Infektionsgeschehen statt, sofern diese von den bestehenden Anordnungen des Gesetzgebers und den für den Spielort zuständigen Behörden, erlaubt sind. Spielabsagen aufgrund des Inzidenzwertes am Spielort, sind nicht dem Tatbestand der „höheren Gewalt“ zuzuordnen. Einigen sich die betreffenden Vereine auf keinen Ersatztermin, ist das Meisterschaftsspiel gegen den absagenden Verein als verloren zu werten. Siehe Ziffer 3.3.8.3 (b) und Ziffer 3.3.9 der Durchführungsbestimmungen. Ein Ordnungsverfahren des BEV bleibt davon unberührt.